- Die Mitgliedschaft wird durch ein Beitrittsgesuch erworben und erlischt mit dem
Austritt, dem Tod oder dem Ausschluss. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Bezahlung des
Jahresbeitrages.
- Als Aktivmitglieder können dem Verein alle natürlichen Personen beitreten, welche das
18. Altersjahr vollendet haben, eine private Haftpflichtversicherung mit mindestens zwei
Mio. Schweizerfranken Deckung, einen neueren Auszug aus dem Zentralstrafregister oder ein
Leumundszeugnis vorweisen können.
- Als Passivmitglieder können dem Verein alle natürlichen und juristischen Personen
beitreten, sofern sie den Vereinszweck fördern.
Passivmitglieder sind zu den Mitgliederversammlungen eingeladen, erhalten den
Jahresbericht, besitzen jedoch kein Stimm- und Wahlrecht und können an der
Jahresmeisterschaft nicht teilnehmen.
- Sponsoren und Gönner erhalten den Jahresbericht.
- Ueber die Aufnahme in den Verein entscheidet die Mitgliederversammlung auf Antrag des
Vorstandes. Die Erfüllung der Aufnahmebedingungen garantiert nicht die Aufnahme in den
Verein. Diese kann ohne nähere Begründung abgelehnt werden.
- Die Mitgliedschaft kann jederzeit mit Mitteilung an den Vorstand beendet werden.
- Wenn ein Mitglied den Interessen des Vereins schadet, sich unehrenhaft verhält,
Sicherheitsvorschriften oder Vereinsreglemente missachtet oder seinen Jahresbeitrag trotz
Mahnung nicht entrichtet, entscheidet die Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstandes
und nach vorheriger Anhörung des fehlbaren Mitgliedes über dessen Ausschluss.
- Beim Austritt aus dem Verein werden bezahlte Jahresbeiträge und Spenden nicht
rückerstattet bzw. erbrachte Arbeitsbeiträge nicht rückentschädigt. Es können keine
Ansprüche auf das Vereinsvermögen geltend gemacht werden.
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